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Tipp des Monats – September 2011: Mit dem Hund im Wald

Muss der Hund im Wald an die Leine? Was muss ich beachten wenn ich meinen Hund mit in den Wald nehme? Im Tipp des Monats September geben wir Tipps für Hundehalter die mit ihrem Hund in den Wald spazieren gehen.

Die Situation hat sicher jeder schon mal erlebt. Ein Spaziergang im Wald und in der Ferne ein Hund ohne Leine. Die Hundeleine baumelt in der Hand des Besitzers der sich gedanklich in die Schönheit des Waldes vertieft hat. Sein Hund genießt ebenfalls den Ausflug im Wald ? nur ist er nicht viel zu weit weg von seinem Herrchen? Welche Regeln gelten bei einem Spaziergang mit dem Hund im Wald? Auf ausgewiesenen Waldwegen müssen Hunde nicht angeleint werden, dürfen diese aber auch nicht verlassen. Gleichwohl gibt es eine Reihe von Regeln, die jeder beachten sollte, der in Wald und Flur unterwegs ist. Denn nicht nur der Mensch, sondern auch das Wild braucht Ruhe und Muße. Vor allem im Frühling, wenn viele Tierarten sich um ihren Nachwuchs kümmern, oder aber im Herbst, wenn die Tiere Vorbereitungen für den Winter treffen.

Auch das Wild braucht seine Ruhe

Jedoch kommt es leider immer wieder vor, dass durch streunende und wildernde Hunde auch Rehwild gejagt und gerissen wird. Erhebliche Gefahren gehen auch von solchen Hunden aus, die ihrenBewegungsdrang in Wiesen und am Waldrand austoben und sich zur Freude ihres Herrchens oder Frauchens vermeintlich nur müde laufen. Tatsächlich verursachen sie durch dieses Verhalten großes Elend unter den Wildtieren und den Bewohnern im Wald. Elterntiere werden verschreckt und suchen ihren abgelegten Nachwuchs nicht wieder auf. Altvögel geben bei Störungen ihre Brut und ihre Jungtiere auf. Kraftreserven, die für den Winter dringend benötigt werden, gehen verloren oder können nicht aufgebaut werden. Der Wald uns seine Bewohner ist sensibel.

Vernunft als Verbote – Es liegt bei den Hundehaltern selbst

Jeder Hundebesitzer sollte deshalb durch intensive Naturbeobachtung ein Gespür für die Anwesenheit und die Bedürfnisse von Wildtieren entwickeln. Denn dort, wo Hunde abseits der Wege stöbern, z. B. an Wegrändern, Hecken und Brachflächen, flüchten wild lebende Tiere und meiden diese Flächen dann dauerhaft. Jäger und Jagdbehörden wollen jedoch nicht mit dem erhobenen Zeigefinger arbeiten. Die Jäger appellieren vielmehr an die Einsicht und das Verständnis der Hundebesitzer.

Die wichtigsten Regeln und Bestimmungen für den Umgang mit dem Hund in Wald und Flur

Der generelle Aufenthalt mit dem Hund im Wald:
Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist grundsätzlich gestattet, auch abseits der Wege und Straßen. Auf eigene Gefahr, sagt zum Beispiel das Gesetz in Nordrhein Westfalen (NRW). Ausdrücklich verboten ist nur das Betreten von Forstkulturen, Forstdickungen, Holzeinschlagsflächen und forstwirtschaftlichen und jagdlichen Einrichtungen. Im Wald müssen Hunde außerhalb von Wegen angeleint sein. Damit sind Sonntagsspaziergänge in Begleitung eines auf dem Waldweg frei laufenden Hundes gestattet – solange der Hund erzogen ist und den Anweisungen seines Besitzers folgt. Einschränkungen dieser Freiheit zum Spaziergang mit dem Hund im Wald können sich im Einzelfall aus Auflagen des Landeshundegesetzes,  dem Landesforstgesetz oder entsprechenden örtlichen Regelungen ergeben.

In Naturschutzgebieten herrscht eine generelle Anleinpflicht:
Weitere Einschränkungen beim Spaziergang mit dem Hund im Wald können innerhalb der Kommune gelten und sollten beim jeweiligen zuständigen Ordnungsamt erfragt werden. Natürlich gibt es geschriebene und ungeschriebene Regeln. Bei Kindern oder offensichtlich ängstlichen Spaziergängern sollte man den Hund schlicht festhalten oder kurz an die Leine nehmen, bis der Weg wieder frei ist (für das Verhältnis zwischen Hund und Kind gelten sowieso ganz eigene Regeln, ganz egal ob im Wald oder nicht, wie wir in unserem letzten Tipp des Monats bereits berichtet haben). Bei der Handhabung der Situation im Wald Spaziergängern zu begegnen, ist also wie immer und überall im Leben – schlicht Fingerspitzengefühl und gesunder Menschenverstand gefragt. Und deshalb sollte es auch selbstverständlich sein, dass im Frühjahr während der Brutzeit und Setzzeit des Wildes auch die Hundehalter an das Wild denken, also ihre Hunde nicht frei und ohne Grenzen in Feld und Flur laufen lassen, auch wenn sich ihr Wauzi in Ruf- und Sichtweite befindet.

Was sagt der Gesetzgeber zum Spaziergang mit dem Hund im Wald?

Auf Waldwegen dürfen Hunde frei laufen, wenn sie die Erholung anderer Waldbesucher nicht beeinträchtigen und Wildtiere nicht gefährden. Das gewerbsmäßige Ausführen von Hunden im Wald bedarf der Genehmigung durch die Forstverwaltung. Im Jagdgesetz ist geregelt, dass wildernde Hunde abgeschossen werden dürfen oder dass der Hundehalter mit einem Bußgeld belegt wird. Als wildernde Hunde gelten im Zweifel alle Hunde, die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung ihres Halters Wild aufsuchen, verfolgen oder reißen. Die Forstbehörte kann folgende Bußgelder verhängen (die Punkte sind nicht vollständig und können je nach Bundesland unterschiedlich hoch sein!):

  •  für das Nichtanleinen von Hunden 25 Euro
  •  für das „Hetzen von Wild“ 125 Euro
  •  für die „Gefährdung von Waldbesuchern“ 125 Euro
  •  für das „Reißen von Wild“ 250 Euro

Auch das Landschaftsgesetz (NRW) enthält in § 61 Abs 1 Nr. 1 eine Regelung: „Es ist verboten, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünfti­gen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten.“ Zuwiderhandlung wird nach § 70 Abs. 2 LG mit einer Geld­buße zwischen 50 ? und 5.000 ? bestraft.

Der Wald ist für alle da – Ein Ort der gegenseitigen Rücksichtnahme und Erholung

Der Wald ist für alle Besucher gleichermaßen da, deshalb ist gegenseitige Rücksichtnahme bei der Erholung im Wald geboten. Manche Besucher haben unnötige Ängste vor Hunden, doch auch diese Ängste müssen ernst genommen werden. Äußerungen wie ?Mein Hund tut nichts, er will nur spielen? oder ?nehmen Sie doch Ihr Kind an die Leine? sind in diesem Zusammenhang wenig hilfreich. Den Grad der Belästigung bestimmt in diesem Fall nicht der Hundebesitzer, sondern derjenige, der sich von einem Hund und dessen Verhalten gestört fühlt. Ich hoffe die Tipps zum Thema Hunde im Wald konnten Ihnen weiterhelfen?

Die Trainer der Tophundeschule wünschen Ihnen und Ihrem Hund tolle Spaziergänge durch den Wald und die Natur. Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen stehen wir Ihnen gerne jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung.Kontaktieren Sie einfach unsere freundlichen Hundetrainer.

Posted in: Tipp des Monats

About the Author:

Detlev Schönfelder ist leidenschaftlicher Hundetrainer und Geschäftsführer der mobilen Hundeschule "Tophundeschule". Außerdem bloggt er zum Thema Hundeerziehung und Hundehaltung, schreibt Fachartikel für Magazine und ist Gast in verschiedenen TV-Sendungen zum Thema "Hundeerziehung". Für Ihre Fragen steht Ihnen Herr Schönfelder jederzeit mit Rat und Tat gerne zur Verfügung: (Tel: 040 - 64 68 98 12 | Mobil: 0172 - 27 16 69 7 | Mail: info(at)tophundeschule.de).

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