Die Hundehaftpflicht-Versicherung
Informationen rund um die Hundehaftpflicht-Versicherung. Die Hundetrainer der Tophundeschule geben Informationen zur Bedeutung der Hundehaftpflicht-Versicherung für Hundehalter. Wie hoch muss ich mich versichern?
Der korrekte Name ist: Hundehalterhaftpflicht-Versicherung. Wie der Name sagt, schützt die Versicherung den Halter, nicht den Hund. Herrchen oder Frauchen haften für alle Schäden, die der kleine oder große Liebling verursacht. Ob Sie sich persönlich schuldhaft verhalten haben, ist dabei nicht so wichtig – im Rechtsstaat tragen Sie stets die Verantwortung für Ihr Tier. Achtung: Tatsächlich versichert ist am Ende der Hund, weswegen die Police nur für ein bestimmtes Tier gilt. Der Schutz wandert nicht mit, wenn Sie Nachbars Hund Gassi führen.
Wie hoch soll ich mich versichern?
Generell haftet die Hundehalterhaftpflicht für Schadenersatzansprüche, die sich aus dem Fehlverhalten des versicherten Vierbeiners ergeben. Dabei sollten die Deckungssummen nicht allzu gering ausfallen: Zum einen kommen bei Personenschäden schnell hohe Kosten zusammen, zum anderen waren sich die einzelnen Bundesländer dieses Risikos bewusst und haben in die Gesetzesnovellen oft Mindestdeckungen geschrieben. In Niedersachsen, das zum 1. Juli 2011 ein neues Gesetz erhielt, sind dies beispielsweise 500.000 Euro für Personen- und weitere 250.000 Euro für Sachschäden. Es empfiehlt sich aber auf jeden Fall, eine Deckungssumme von 5.000.000 Euro abzuschließen.
Besitzer von Rüden müssen besonders aufpassen: Zu den Sachschäden gehört auch der eher unromantisch klingende „ungewollte Deckakt“. Macht sich der Rüde mit entsprechendem Ergebnis an einer läufigen Hündin zu schaffen, muss der Halter für den ungewollten Nachwuchs unter Umständen Schadenersatz zahlen. Nahezu jede Hundehalterhaftpflicht deckt dieses Risiko ab. Es kann natürlich noch viel schlimmer kommen: Werden Personen verletzt, sollte niemand die finanzielle Belastung unterschätzen. Krankenhaus- und Pflegekosten erreichen schnell astronomische Höhen, eventuell kommt dazu noch Schmerzensgeld.
Grund dafür ist die gesetzliche Regelung in § 833 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“ Das Gesetz spricht nicht davon, ob der Tierhalter Schuld an dem Vorfall hatte oder nicht. Wenn es sich nicht um ein Nutztier handelt, haftet der Haustierhalter also selbst dann, wenn ihn gar keine Schuld trifft. Dennoch muss die Schuldfrage geklärt werden, nämlich die Mitschuld des Verletzten. Somit fallen dann oft noch zusätzlich Anwalts- und Gerichtskosten an. Wie so oft bei Versicherungen gilt auch hier: Gut zu haben, aber man hofft, sie nie zu brauchen!
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
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22851 Norderstedt
Telefon: 040/64689812
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